FORUM train&sail

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde, wir bemühen uns, Sie mit unserem Angebot zufrieden zu stellen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind die Einhaltung der nachfolgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages für die Teilnahme an Schulungen oder Segeltörns sind.

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der FORUM train & sail GmbH, Mandichostraße 18, 86504 Merching – nachfolgend Veranstalter genannt – den Abschluss eines Schulungs-, Reise- oder Chartervertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (e-mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den anmeldenden Kunden auch für alle in der Anmeldung weiter aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der anmeldende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung.

Weicht der Inhalt der vom Veranstalter übersandten Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das dieser für die Dauer von fünf Tagen, beginnend mit dem Datum der Bestätigung, gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Fünf-Tages-Frist die Annahme gegenüber dem Veranstalter erklärt.

2. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den jeweiligen Leistungs­beschrei­bungen auf den einzelnen Seiten der Homepage des Veranstalters, sowie aus den entsprechenden Beschreibungen in Broschüren, Katalogen resp. aus den Angaben in der Buchungsbestätigung, Rechnung oder im Angebot zum jeweils aktuellen Stand. In Zweifelsfällen sind die Angaben der Buchungsbestätigung entscheidend.

Abweichende Leistungen sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Fremde Gebühren (z.B. Visagebühren) und einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil der eigenen Veranstaltung sind und/oder die ausdrücklich lediglich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Flüge, Mietwagen, Restaurantbesuche, Konzert- und Theaterveranstaltungen, Museumsbesuche, Ausflüge, Sport und sonstige Veranstaltungen, sind nicht von dem Reisepreis (nachfolgend auch als „Vergütung“ bezeichnet) umfasst.

3. Zahlung

Die Vergütung ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung in der fakturierten Währung ohne Abzug und bankspesenfrei auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zur Zahlung fällig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Schulung, der Segelreise bzw. der Charter.

Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungstermin und bei Tagesfahrten wird die gesamte Vergütung sofort fällig.

Die Reise- bzw. Teilnehmerunterlagen (z.B. Boarding-Pass/Voucher) werden dem Kunden nach Eingang der vollständigen Zahlung übersandt resp. ausgehändigt.

Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

4. Rücktrittsbedingungen, Vertretung oder Umbuchung, nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei Schulungen und Segeltörns ist ein kostenfreier Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Schulung bzw. der Veranstaltung möglich. Bei Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50% der Vergütung zu bezahlen. Bei späterem Rücktritt bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag fällig. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter durch die Nichtteilnahme lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Schiffsmiete ist ein kostenfreier Rücktritt bis spätestens 120 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes möglich. Bei Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50% der Vergütung zu bezahlen. Bei späterem Rücktritt bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag fällig. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter durch die Nichtteilnahme lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden.

Der angemeldete Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer benennen, der an seiner Stelle an der Schulung oder dem Segeltörn teilnimmt oder die Charter nutzt. Der Teilnehmer kann auch auf einen anderen Veranstaltungstermin umgebucht werden, sofern dies vom Veranstalter angeboten werden kann. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers oder die Umbuchung muss schriftlich erfolgen und wird ausschließlich nach Zustimmung des Veranstalters wirksam. Der Veranstalter wird die Zustimmung erteilen, wenn der Umbuchung oder Ersatzteilnahme keine wichtigen Gründe entgegenstehen. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für die Vergütung.

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so führt dies nicht zu einem Rückzahlungsanspruch. Ebensowenig ist der Kunde berechtigt, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu fordern.

5. Versicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung sowie Reisegepäckversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluss derartiger Versicherungen wird empfohlen, er unterliegt jedoch der eigenverantwortlichen Entscheidung des Kunden. Der Veranstalter ist nicht mit der Schadensregulierung befasst.

6. Änderungs- und Durchführungsvorbehalt und Rücktrittsrecht des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund oder wegen höherer Gewalt, notwendige organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen an der Reiseroute und dem Zeitplan vorzunehmen. Insbesondere kann der Kapitän ein Auslaufen des Schiffes unterlassen oder frühzeitig einen (auch anderen als geplanten) Hafen anfahren, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich wird. Über diese Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet.

Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, bei Schulungen den Referenten bei Bedarf zu ändern.

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei Schulungen und Segeltörns bei zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Die bereits bezahlte Vergütung wird dann zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht.

Wenn ein Reise- oder Schulungsteilnehmer die Durchführung der Reise oder Schulung, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört, oder er sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält oder durch sein Verhalten sich oder andere gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt diesen Teilnehmer am nächstgelegenen Hafen abzusetzen. Ein Anspruch dieses Teilnehmers auf Erstattung des Reise- und/oder Schulungspreis besteht nicht. Dieser Teilnehmer trägt die mit seinem Verhalten verbundenen eigenen Mehrkosten (z.B. für die Heimreise) sowie etwaig anfallende Mehrkosten des Veranstalters.

7. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reise- oder Schulungspreis beschränkt, es sei denn, er hat den des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

.Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.). Für diese Fremdleistungen haftet der Veranstalter nicht.

8. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise oder Schulung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise oder Schulung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

Mängelhaftungsansprüche aus dem Reise- oder Schulungsvertrag verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Veranstaltung planmäßig enden sollte.

9. Mitwirkungspflichten und Teilnahmebedingungen an Trainings und Segelreisen

Der Kunde hat selbst sicher zu stellen, dass er rechtzeitig vor Abfahrt des Schiffes mit seinen Reise- und Teilnehmerdokumenten einsteigt. Sollten aufgrund von Verspätungen des Kunden Mehrkosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu ersetzen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. dem Kapitän, Gästebetreuer) zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Teilnehmer, einen Mangel umgehend anzuzeigen, so entfällt ein eventueller Anspruch auf Minderung.Von den örtlichen Instanzen eventuell gegebene Zusagen sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. zu einer Schadensminderung beizutragen.

Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Beteiligung an Segelreisen und Schulungen auf dem Schiff bestehen oder bekannt sind.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer, seine physische Eignung für den Segeltörn sicherzustellen, sich auch während des Segeltörns zu beobachten und bei Eintreten einer Einschränkung seiner Eignung, dies unverzüglich den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. Kapitän, Gästebetreuer) mitzuteilen. Dieser wird sodann entscheiden, ob eine weitere Teilnahme des beeinträchtigten Kunden möglich ist.

Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Körper- oder Sachschäden, die in Folge von Krankheit, psychischen Problemen, Fehlverhalten oder sonstigen, akut auftretenden Eignungseinschränkungen des Reiseteilnehmers verursacht werden, ohne dass ein Fehlverhalten des Veranstalters oder einer seiner Hilfspersonen hierfür ausschlaggebend ist.

Während der Segelreise und den Schulungen ist dem Kapitän und den Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung zur Folge.

10. Unterbringung

Die Unterbringung und Übernachtung erfolgt, wie auf Schiffen üblich, in 2-Personen-Kabinen.  Der Veranstalter ist berechtigt, eine zweite Person in die Kabine des Kunden einzubuchen.

Auf Wunsch ist gegen einen Aufpreis, sofern es der Belegungszustand des Schiffes zulässt, eine Einzelunterbringung möglich. In diesem Fall hat der Kunde frühzeitig anzufragen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selber verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

12. Reisegepäck

Der Kunde kann bis zu 20 kg Reisegepäck pro Person frei mitnehmen, wenn nichts Gegenteiliges erwähnt wird. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder Wertgegenständen.

Die Beförderung von Sondergepäck wie Tauchausrüstungen, Surfbrettern, Rollstühlen, Tieren usw. ist grundsätzlich nicht Bestandteil des mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrages.

Eine Mitnahme von Gegenständen (Waffen, Drogen etc.), die gegen geltendes Recht (Zollrecht, Waffenrecht etc.) verstoßen, ist strengstens untersagt. Bei einem Verstoß ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet.

13. Fotografien

Der Veranstalter ist berechtigt während einer Veranstaltung (Segeltörn oder Schulung) Fotografien vom Schiff und den Personen darauf zu erstellen. Mit seiner Teilnahme genehmigt der Teilnehmer, dass der Veranstalter diese Fotografien für Werbe- und Informationszwecke einsetzen darf.

Von Teilnehmern dem Veranstalter bereit gestellte Fotografien darf der Veranstalter ebenfalls für Werbe- und Informationszwecke uneingeschränkt nutzen.

Die Ausübung dieser Rechte bedarf keiner weiteren Information der Teilnehmer oder deren ausdrückliche Genehmigung.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist – sofern dieser nicht anderweitig bestimmt ist – das Segelschiff „Eye of the Wind“ des Veranstalters oder gegebenenfalls ein Ersatzschiff.

Für Kaufleute oder öffentlich-rechtliche juristische Personen ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Veranstalters zuständig Amts- oder Landgericht.

Diesem Vertrag, seiner Auslegung und seiner Durchführung liegt ausschließlich deutsches Recht zu Grunde.

15. Allgemeines und salvatorische Klausel

Die Angaben in diesen Geschäftsbedingungen und in Katalogen, Broschüren, Flyern o.ä. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Irrtümer, Druck- und Rechenfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Alle personenbezogenen Daten, die dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Sollte ein Bestandteil dieser AGB mit geltendem Recht in Widerspruch stehen, so tritt an die Stelle dieses Bestandteils die Klausel, die der unwirksamen Klausel in rechtlich zulässigem Rahmen am nächsten kommt. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 1. Januar 2010

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